Das ist schon die ganze Regel. Diese Seite geht sie Schritt für Schritt durch, und zwar so, wie die zuständige Behörde sie selbst formuliert. Wir zitieren das RP Darmstadt wörtlich, wo es auf den Wortlaut ankommt, und lassen weg, was die Behörde nicht sagt. Es geht darum, dass Sie wissen, woran Sie sind, und dass Ihr Antrag beim ersten Mal wirksam ist.
Eine Bitte vorab: Eine Spielersperre hat meist einen Grund, und oft hatten Sie selbst ihn. Wenn Sie beim Lesen merken, dass Sie unsicher sind, ob die Aufhebung jetzt das Richtige ist, finden Sie weiter unten einen eigenen Abschnitt dazu. Sie können auch jetzt schon anonym und kostenlos mit jemandem sprechen: BZgA-Beratungstelefon 0800 1 372 700 oder online unter check-dein-spiel.de. Das ist kein Hinweis, der Ihnen etwas unterstellt, sondern ein Angebot.
Die kurze Antwort: nur auf Antrag, nur nach der Mindestdauer
Wer nur wenig Zeit hat, findet hier das Wichtigste in einer Übersicht. Jede Zeile beruht auf den Seiten des Regierungspräsidiums Darmstadt, das das Spielersperrsystem OASIS führt. Die rechte Spalte sagt Ihnen, wo die Behörde es selbst schreibt.
| Frage | Antwort | Wo das RP Darmstadt es sagt |
|---|---|---|
| Kann ich meine OASIS-Sperre aufheben lassen? | Ja, auf Antrag | Seite «Aufhebung» |
| Endet die Sperre automatisch, wenn die Zeit um ist? | Nein — niemals | FAQ «Endet die Spielersperre automatisch?» |
| Ab wann darf ich den Antrag stellen? | Erst nach Ablauf der Mindestdauer | Seite «Aufhebung» und FAQ |
| Was passiert mit einem zu frühen Antrag? | Er ist unwirksam und muss später neu gestellt werden | FAQ, «Wichtige Hinweise» |
| Mindestdauer einer Selbstsperre? | Grundsätzlich 1 Jahr, auf Wunsch kürzer, aber nie unter 3 Monaten | FAQ «Welche Sperrdauern sind zu beachten?» |
| Mindestdauer einer Fremdsperre? | Immer 1 Jahr | FAQ |
| Was brauche ich? | Schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und Kopie eines Identitätsnachweises | Seite «Aufhebung» |
| Wo stelle ich den Antrag? | Beim Regierungspräsidium Darmstadt, auch über ein Online-Formular | FAQ «Wo kann ich mich entsperren lassen?» |
Der Satz, der in dieser Tabelle am häufigsten übersehen wird, ist der zweite. Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Sperre für drei Monate nach drei Monaten vorbei ist. So funktioniert OASIS nicht. Die Dauer, die Sie bei der Sperre gewählt haben, ist ein frühester Zeitpunkt, kein Enddatum. Wenn Sie nichts tun, bleibt die Sperre bestehen, auch nach Jahren.
Die drei Voraussetzungen im Wortlaut der Behörde
Das Regierungspräsidium Darmstadt fasst die Aufhebung auf einer eigenen Seite in drei Punkten zusammen. Wir geben sie hier so wieder, wie sie dort stehen, weil jedes Wort eine Rolle spielt. Die Seite beginnt mit dem Satz: «Sie möchten Ihre Spielersperre aufheben? Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich».

1. Die Mindestdauer ist abgelaufen
Im Original: «Die Mindestdauer ist abgelaufen. Die Mindestdauer beträgt grundsätzlich ein Jahr. Wurde im Sperrantrag eine andere Dauer angegeben, gilt diese als Mindestdauer. Wird ein Aufhebungsantrag vor Ablauf der Mindestdauer gestellt, ist dieser unwirksam.»
Darin stecken drei Aussagen. Erstens: Der Normalfall ist ein Jahr. Zweitens: Wenn Sie in Ihrem Sperrantrag eine andere Dauer genannt haben, zählt diese — sie wird dann zu Ihrer Mindestdauer, nicht zur Laufzeit. Drittens: Ein Antrag vor Ablauf der Frist ist nicht etwa «vorgemerkt» oder «in Bearbeitung», sondern unwirksam. Was das praktisch bedeutet, steht im Abschnitt Zu früh gestellt.
2. Ein schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift
Im Original: «Schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift (ein Antrag ist in jedem Fall erforderlich, die Sperre endet nicht automatisch durch Zeitablauf)».
Die Klammer ist der wichtigste Teil. Die Behörde wiederholt den Punkt in ihren FAQ noch einmal ausdrücklich: «Für die Aufhebung der Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag der gesperrten Person erforderlich.» Und: «Wird kein Antrag auf Aufhebung der Spielersperre gestellt, endet die Spielersperre nicht.» Das gilt für beide Sperrarten. Den Antrag stellt die gesperrte Person selbst, nicht der Anbieter, bei dem die Sperre eingetragen wurde, und auch nicht ein Angehöriger.
3. Die Kopie eines Identitätsnachweises
Im Original: «die Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass, KEIN FÜHRERSCHEIN)».
Die Großbuchstaben stammen von der Behörde, nicht von uns. Für die Aufhebung einer OASIS-Sperre wird der Führerschein ausdrücklich nicht akzeptiert.
| Dokument | Für den Aufhebungsantrag geeignet? |
|---|---|
| Personalausweis (Kopie) | ja |
| Reisepass (Kopie) | ja |
| Ausländischer Pass (Kopie) | ja |
| Führerschein | nein — vom RP Darmstadt ausdrücklich ausgeschlossen |
| Antrag ohne eigenhändige Unterschrift | nein — die Unterschrift ist Voraussetzung |
| Kein Antrag, nur abgelaufene Frist | nein — die Sperre endet nicht durch Zeitablauf |
Weitere Unterlagen nennt die Behörde auf der Aufhebungsseite nicht. Sie verlangt keine Begründung, kein ärztliches Attest und keinen Einkommensnachweis. Maßgeblich ist, was auf der Seite des RP Darmstadt steht, und dort stehen genau diese drei Punkte.
Welche Mindestdauer für Ihre Sperre gilt
Ob Sie heute schon einen wirksamen Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Art von Sperre bei Ihnen eingetragen ist. Das RP Darmstadt unterscheidet zwei Arten, die für die Aufhebung zählen, und eine dritte, die ganz anders funktioniert. In den FAQ der Behörde heißt es dazu zusammengefasst: «Die Mindestdauer beträgt bei Fremdsperren 1 Jahr und bei Selbstsperren entspricht sie der beantragten Dauer.»
Selbstsperre: grundsätzlich ein Jahr, nie unter drei Monaten
Eine Selbstsperre ist nach der Definition der Behörde «eine Spielersperre, die eine Person für sich selbst beantragt». Beantragen können Sie sie bei einem Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen (§ 8a Abs. 1 GlüStV 2021) oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt (§ 8a Abs. 2 GlüStV 2021).
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubt Ihnen, die Mindestdauer selbst festzulegen. Die Regel lautet im Wortlaut der FAQ: «Die Mindestdauer einer Selbstsperre beträgt grundsätzlich ein Jahr. Davon abweichend kann eine individuelle Mindestdauer beantragt werden, diese kann jedoch 3 Monate nicht unterschreiten.» Die Behörde gibt auch ein Beispiel: Wer eine Selbstsperre für zwei Monate beantragt, bekommt sie eingetragen, aber OASIS erhöht die Dauer wegen der gesetzlichen Vorgabe auf drei Monate.
Für die Aufhebung heißt das: Haben Sie im Sperrantrag keine Dauer angegeben, rechnen Sie mit einem Jahr. Haben Sie eine Dauer angegeben, gilt diese — mindestens aber drei Monate. Die FAQ formulieren es so: «Die Aufhebung einer Selbstsperre kann erst nach Ablauf der individuell gewählten Mindestdauer beantragt werden.»
Fremdsperre: immer ein Jahr
Eine Fremdsperre wird «von einem Dritten für einen Spieler beantragt». Das kann auf zwei Wegen geschehen. Ein Veranstalter oder Vermittler kann die Sperre «aufgrund der Wahrnehmung des Personals» eintragen, nachdem der Betroffene angehört wurde. Außerdem dürfen Dritte, zum Beispiel Verwandte oder Lebenspartner, die Eintragung beantragen; auch dann muss der betroffenen Person vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Eine Fremdsperre setzt nach den FAQ Erkenntnisse voraus, dass der Spieler spielsuchtgefährdet ist, überschuldet ist, finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen. Für die Aufhebung gibt es hier keinen Spielraum bei der Frist: «Fremdsperren haben immer die Mindestdauer eines Jahres», und der Antrag auf Aufhebung ist «frühestens nach Ablauf eines Jahres zu stellen».
Die 24-Stunden-Sperre: die einzige, die von selbst endet
Vielleicht suchen Sie diese Seite, weil Sie bei einem Anbieter auf einen deutlich beschrifteten Knopf gedrückt haben und seitdem nicht mehr spielen können. Das ist die sogenannte Kurzzeitsperre, ausgelöst durch den «Panik-Button». Nach § 6i Abs. 3 GlüStV 2021 muss er bei Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet angezeigt werden. Nach dem Drücken darf der Anbieter Sie nicht um eine Bestätigung bitten.
Für diese Sperre brauchen Sie keinen Aufhebungsantrag. Die Behörde schreibt: «Die Sperre endet ohne Antrag nach Ablauf von 24 Stunden ab Betätigung der Schaltfläche.» Ihre personenbezogenen Daten werden zwei Wochen nach Ablauf der Sperre gelöscht. Alles, was auf dieser Seite über Anträge, Fristen und Ausweiskopien steht, betrifft also nur Selbst- und Fremdsperren.
| Sperrart | Wer sie veranlasst | Mindestdauer | Endet automatisch? | Aufhebung |
|---|---|---|---|---|
| Selbstsperre | Sie selbst — beim Anbieter oder beim RP Darmstadt | grundsätzlich 1 Jahr; auf Wunsch kürzer, aber mindestens 3 Monate | nein | schriftlicher Antrag nach Ablauf der gewählten Mindestdauer |
| Fremdsperre | ein Anbieter (nach Anhörung) oder Dritte wie Verwandte oder Lebenspartner | immer 1 Jahr | nein | schriftlicher Antrag der gesperrten Person nach Ablauf eines Jahres |
| 24-Stunden-Sperre | Sie selbst, über den Panik-Button | 24 Stunden | ja | kein Antrag nötig; Daten werden zwei Wochen nach Ablauf gelöscht |
Zu früh gestellt: Warum der Antrag dann nicht zählt
Der häufigste Fehler bei der Aufhebung ist kein fehlendes Dokument, sondern das Datum. Die Behörde ist hier unmissverständlich: «Vor dem Ablauf der Mindestdauer eingereichte Anträge auf Aufhebung der Spielersperre sind unwirksam. Ein zu früh gestellter Antrag ist erneut nach Ablauf der Mindestdauer zu stellen.»
Das Wort «erneut» ist entscheidend. Ein Antrag, den Sie zwei Wochen vor Fristende abschicken, wird nicht aufbewahrt und am Stichtag automatisch bearbeitet. Er gilt als nicht gestellt. Wenn Sie nach Ablauf der Frist nichts weiter tun, bleibt die Sperre bestehen, obwohl Sie glauben, alles erledigt zu haben. Sie müssen den Antrag dann noch einmal vollständig einreichen, mit Unterschrift und Ausweiskopie.
Unser Rat ist deshalb schlicht: Stellen Sie den Antrag lieber einige Tage nach dem Ende der Mindestdauer als einen Tag davor. Sie verlieren dadurch nichts, denn ein zu früher Antrag bringt Sie keinen Tag schneller ans Ziel. Ein verspäteter Antrag hat dagegen keinen Nachteil, weil die Sperre ohnehin nur auf Antrag endet.
Wenn Sie nicht mehr wissen, was Sie damals beantragt haben
Viele Sperren liegen Monate oder Jahre zurück, und nicht jeder hat die Unterlagen noch. Vielleicht wissen Sie nicht einmal sicher, ob überhaupt eine Sperre eingetragen ist, etwa weil ein Anbieter Sie abgewiesen hat, ohne den Grund zu nennen. Dafür gibt es einen eigenen Weg: den Antrag auf Sperrauskunft. Die Behörde beschreibt ihn so: «Sie erhalten dann eine Auskunft darüber, ob Sie gesperrt sind und wenn ja, wer die Sperre eingetragen hat.» Das Formular ist in den FAQ des RP Darmstadt unter «Auskunft aus dem Sperrsystem» verlinkt.
Wer die Sperre eingetragen hat, verrät Ihnen oft auch, um welche Art es sich handelt: Haben Sie selbst den Antrag gestellt, ist es eine Selbstsperre; hat ein Anbieter oder ein Angehöriger sie veranlasst, eine Fremdsperre mit einem Jahr Mindestdauer. Wenn danach noch Fragen zum Datum offen sind, können Sie das RP Darmstadt direkt fragen, bevor Sie den Aufhebungsantrag stellen. Die Kontaktdaten stehen im Abschnitt Wer zuständig ist.
Bevor Sie den Antrag stellen
Sie haben das Recht, Ihre Sperre aufheben zu lassen, sobald die Frist abgelaufen ist, und niemand verlangt von Ihnen eine Begründung. Gerade deshalb lohnt sich ein ehrlicher Moment mit sich selbst, bevor Sie unterschreiben. Die Sperre war eine Entscheidung, die Sie selbst getroffen haben oder die jemand in Ihrem Umfeld für nötig hielt. Die Aufhebung ist ebenfalls eine Entscheidung, und sie verdient dieselbe Sorgfalt.
Die folgenden Fragen sind nicht dazu da, Sie zu prüfen. Niemand außer Ihnen sieht die Antworten. Sie sind dazu da, dass Sie Ihre eigene Lage klar sehen.
Fragen, die nur Sie beantworten können
- Warum wurde die Sperre damals eingetragen? Erinnern Sie sich an die Situation, die zur Sperre geführt hat. Hat sich an ihr etwas grundlegend geändert, oder ist nur Zeit vergangen?
- Warum möchten Sie die Sperre gerade jetzt aufheben? Ist es eine ruhige, überlegte Entscheidung, oder ist der Wunsch nach einem Verlust, einem Streit, einem großen Spiel oder in einer finanziell engen Phase entstanden?
- Wie viel Geld und Zeit würden Sie einsetzen? Können Sie eine feste Grenze nennen, die Sie auch dann einhalten würden, wenn Sie verlieren?
- Gibt es offene Schulden oder Rückstände? Die Fremdsperre knüpft ausdrücklich an Überschuldung und nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen an. Wenn eines davon noch zutrifft, spricht das für sich.
- Wüssten die Menschen, die Ihnen nahestehen, von dem Antrag? Wenn Sie ihn lieber verschweigen würden, fragen Sie sich, warum.
- Hat Ihnen die Sperrzeit gutgetan? Mehr Ruhe, mehr Geld am Monatsende, weniger Gedanken ans Spielen? Dann ist das eine wertvolle Erfahrung, die Sie nicht leichtfertig aufgeben sollten.
- Könnten Sie die Sperre wieder eintragen lassen, falls es nicht gut geht? Das geht jederzeit, beim Anbieter oder beim RP Darmstadt. Überlegen Sie heute, woran Sie merken würden, dass es so weit ist.
Wenn eine Antwort unbequem ausfällt
Wenn Sie bei einer dieser Fragen gezögert haben, ist das kein Urteil über Sie. Es ist ein guter Grund, den Antrag nicht heute zu stellen, sondern erst mit jemandem darüber zu reden. Die Frist läuft Ihnen nicht davon: Die Aufhebung ist auch in einem Monat oder in einem Jahr noch möglich, und bis dahin schützt Sie die Sperre weiter.
Anonyme, kostenlose Beratung: BZgA-Telefon 0800 1 372 700 · online unter check-dein-spiel.de. Sie müssen dort nicht erklären, ob Sie «ein Problem haben». Es reicht, wenn Sie sagen, dass Sie eine Spielersperre haben und über die Aufhebung nachdenken.
Und wenn Sie nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss kommen, dass die Aufhebung für Sie richtig ist, dann ist das Ihre Entscheidung. Der nächste Abschnitt zeigt, wie Sie den Antrag so stellen, dass er beim ersten Mal wirksam ist.
Der Antrag Schritt für Schritt
Das Verfahren ist kurz. Die typischen Stolpersteine sind das Datum und das Ausweisdokument; die folgende Reihenfolge vermeidet beide.
- Klären, welche Sperre eingetragen ist. Selbstsperre oder Fremdsperre, und wann? Wenn Sie es nicht sicher wissen, stellen Sie zuerst einen Antrag auf Sperrauskunft beim RP Darmstadt.
- Die Mindestdauer prüfen. Fremdsperre: ein Jahr. Selbstsperre: die im Sperrantrag angegebene Dauer, sonst ein Jahr, nie weniger als drei Monate. Stellen Sie den Antrag erst, wenn diese Frist sicher abgelaufen ist.
- Das Ausweisdokument bereitlegen. Eine Kopie von Personalausweis, Reisepass oder ausländischem Pass. Kein Führerschein.
- Das offizielle Formular öffnen. Auf der Aufhebungsseite des RP Darmstadt finden Sie unter «Online-Antrag — Aufhebung einer Sperre» den Link «Zum Online-Antrag». Nutzen Sie diesen Weg, den die Behörde selbst verlinkt.
- Den Antrag vollständig ausfüllen und eigenhändig unterschreiben. Die eigenhändige Unterschrift ist eine der drei Voraussetzungen. Wie das Formular die Unterschrift aufnimmt, erklärt es selbst; folgen Sie dort genau den Hinweisen.
- Die Ausweiskopie beifügen und absenden. Prüfen Sie vorher, ob Name und Geburtsdatum mit Ihrem Ausweis übereinstimmen.
- Auf die Mitteilung warten. Das RP Darmstadt teilt Ihnen die Aufhebung mit. Bis diese Mitteilung da ist, gehen Sie davon aus, dass die Sperre noch besteht.
Eine Bearbeitungsdauer nennt das RP Darmstadt auf seinen Seiten zur Aufhebung nicht. Wir nennen deshalb auch keine. Wenn Sie längere Zeit nichts hören, fragen Sie über die offiziellen Kontaktwege nach, statt einen zweiten Antrag hinterherzuschicken.
Wo Sie die Sperre eingetragen haben, spielt keine Rolle
Eine Sperre kann an zwei Stellen beantragt werden: bei einem Anbieter nach § 8a Abs. 1 GlüStV 2021 oder beim RP Darmstadt nach § 8a Abs. 2 GlüStV 2021. Bei der Aufhebung gibt es diese Wahl nicht. Die Behörde schreibt: «Der Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre (Selbst- oder Fremdsperre) ist beim Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.» Auch wenn Sie sich damals in einer Spielhalle oder bei einem Online-Anbieter haben sperren lassen, wenden Sie sich für die Aufhebung also nicht an diesen Anbieter, sondern an die Behörde.
Wer zuständig ist: immer das RP Darmstadt
OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem, und es wird vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen geführt. Die Behörde beschreibt die Spielersperre als «ein spielformübergreifendes, bundesweites Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht». Spielformübergreifend heißt: Eine Sperre gilt nicht nur für die Art von Glücksspiel, bei der Sie sie eingetragen haben.

Welche Anbieter an OASIS angeschlossen sind und gesperrte Spieler ausschließen müssen, ergibt sich laut Behörde aus § 2 Abs. 2 bis 10 GlüStV 2021. Die FAQ nennen im Einzelnen: Betreiber von Spielhallen, Veranstalter und Vermittler von Sportwetten, Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, Spielbanken, gewerbliche Spielvermittler, Pferdewetten im Internet, Buchmacher, Veranstalter von Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet sowie Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten.
Geprüft wird die Sperre über eine sogenannte Spielerstatusabfrage. Der Anbieter fragt mit Name, Vorname und Geburtsdatum bei OASIS an, und das System antwortet entweder «Der Spieler ist nicht gesperrt» oder «Der Spieler ist gesperrt».
| Kontaktweg beim RP Darmstadt | Angabe der Behörde |
|---|---|
| Aufhebung beantragen | Online-Antrag über die Seite «Aufhebung» |
| Prüfen, ob Sie gesperrt sind | Antrag auf Sperrauskunft («Auskunft aus dem Sperrsystem») |
| E-Mail für Anfragen zu Spielersperren | spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de |
| Servicetelefon | +49 6151 12 8611 |
| Telefonische Servicezeit für Spielerinnen und Spieler | mittwochs 9:30 bis 11:30 Uhr, donnerstags 13:00 bis 15:00 Uhr |
Die Servicezeiten am Telefon sind knapp, vier Stunden pro Woche. Wenn Sie anrufen möchten, planen Sie das ein und legen Sie sich Ihre Fragen vorher zurecht. Die vollständigen Informationen der Behörde finden Sie in den Fragen und Antworten des RP Darmstadt.
Was nach dem Antrag passiert — und wer davon erfährt
Hier unterscheiden sich Selbst- und Fremdsperre deutlich, und dieser Unterschied ist vielen Betroffenen nicht bewusst. Bei einer Selbstsperre bleibt das Verfahren zwischen Ihnen und der Behörde. Bei einer Fremdsperre werden andere Beteiligte informiert.
Bei einer Selbstsperre
Die FAQ beantworten die Frage «Werde ich informiert, wenn die Selbstsperre aufgehoben ist?» mit einem schlichten Ja: «der Antragsteller wird vom Regierungspräsidium Darmstadt über die Aufhebung seiner Selbstsperre informiert.» Weitere Beteiligte nennt die Behörde für diesen Fall nicht.
Bei einer Fremdsperre
Wenn Sie die Aufhebung einer Fremdsperre beantragen, informiert das RP Darmstadt den Veranstalter oder Vermittler, der die Sperre eingetragen hat, über den Eingang Ihres Antrags — also schon, bevor die Sperre aufgehoben ist. Hat eine dritte Person die Sperre veranlasst, etwa ein Verwandter oder Angehöriger, wird auch sie informiert. Wurde die Sperre über einen Anbieter eingetragen, informiert dieser Anbieter die dritte Person; wurde sie vom RP Darmstadt eingetragen, übernimmt das die Behörde selbst.
Den Zweck nennt die Behörde offen: «In beiden Fällen wird auf diese Weise die Möglichkeit eröffnet, einen erneuten Sperrantrag zu stellen.» Wer damals die Sperre für Sie beantragt hat, kann also nach Ihrem Aufhebungsantrag erneut eine Sperre beantragen. Auch Ihnen wird eine erfolgreiche Entsperrung mitgeteilt.
Für Sie folgt daraus etwas ganz Praktisches: Wenn eine Angehörige oder ein Partner die Sperre veranlasst hat, wird diese Person von Ihrem Antrag erfahren. Es ist fast immer besser, wenn sie das zuerst von Ihnen hört und nicht aus einem Schreiben.
| Wer wird informiert? | Selbstsperre | Fremdsperre |
|---|---|---|
| Sie als Antragsteller | ja, über die Aufhebung | ja, über die erfolgreiche Entsperrung |
| Anbieter, der die Sperre eingetragen hat | von der Behörde nicht genannt | ja, über den Eingang des Antrags |
| Dritte, die die Sperre veranlasst haben (z. B. Verwandte) | entfällt | ja — durch den Anbieter oder durch das RP Darmstadt |
| Folge der Information | — | Möglichkeit, erneut eine Sperre zu beantragen |
Was mit Ihren Daten passiert
Viele, die ihre Sperre aufheben lassen, möchten auch wissen, ob dann «alles weg» ist. Die Antwort der Behörde ist differenziert, und sie ist beruhigender, als manche befürchten.
Welche Daten gespeichert sind
Nach § 23 Abs. 1 GlüStV 2021 dürfen in OASIS gespeichert werden: Familienname, Vornamen und Geburtsname, Aliasnamen und verwendete Falschnamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Grund und Dauer der Sperre sowie die meldende Stelle. Lichtbilder sind laut Behörde vorgesehen, derzeit aber noch nicht möglich. Auch die Dokumente, die zur Sperre geführt haben, dürfen verarbeitet werden.
Sechs Jahre nach der Aufhebung gelöscht, vorher unsichtbar
Nach der Aufhebung werden die Daten nicht sofort gelöscht. Die Behörde schreibt: «Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Glücksspielstaatsvertrag 2021 werden die Daten einer Spielersperre sechs Jahre nach Aufhebung der Spielersperre gelöscht.» Der wichtige Nachsatz: «In der Zwischenzeit sind diese für die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nicht mehr einsehbar.» Ein Anbieter, der nach der Aufhebung eine Statusabfrage macht, sieht also keine frühere Sperre.
Keine Weitergabe an die Schufa, keine Löschung über die DSGVO
Zwei weitere Fragen beantworten die FAQ eindeutig. Erstens: Die Daten werden nicht an andere Auskunftssysteme wie die Schufa weitergegeben, sie werden «nur im Rahmen des Spielersperrsystems OASIS GlüStV 2021 verwendet». Eine Sperre taucht also nicht in Ihrer Bonitätsauskunft auf. Zweitens: Eine Löschung der Sperre unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung ist nicht möglich. «Eine Aufhebung der Spielersperre ist nur nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 möglich.» Wer über einen Datenschutzantrag die Mindestdauer abkürzen möchte, kommt damit nicht weiter.
OASIS und LUGAS: zwei verschiedene Systeme
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, weil beide mit Spielerschutz zu tun haben. Sie regeln aber Verschiedenes. OASIS ist das Sperrsystem: Es entscheidet, ob Sie überhaupt spielen dürfen. LUGAS ist ein Limit- und Aktivitätssystem: Es fasst Ihre Einzahlungen bei allen Anbietern mit deutscher Lizenz zusammen, mit einem anbieterübergreifenden Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat.
Daraus folgt: Die Aufhebung Ihrer OASIS-Sperre ändert nichts an diesem Limit. Wer nach einer Sperre wieder bei einem lizenzierten Anbieter spielt, bewegt sich innerhalb der LUGAS-Grenze. Unter welchen strengen Bedingungen ein Anbieter dieses Limit im Einzelfall erhöhen darf und warum das an Einkommensnachweise und eine Prüfung des Spielverhaltens geknüpft ist, erklären wir unter LUGAS-Limit erhöhen. Gerade nach einer Sperrzeit sollten Sie ein solches Limit eher als Schutz verstehen denn als Hindernis.
Anbieter ohne deutsche Lizenz sind kein Ausweg
Diese Seite erscheint auf einer Website, die Wettanbieter ohne deutsche Lizenz vergleicht. Deshalb gehört eine klare Aussage hierher. Anbieter ohne deutsche Lizenz sind nicht an OASIS angeschlossen und fragen den Sperrstatus nicht ab. Das ist eine Tatsache, keine Empfehlung.
Für jemanden mit einer aktiven Sperre ist das kein Ausweg. Es ist genau das Risiko, vor dem die Sperre schützen soll. Das Ziel des Glücksspielstaatsvertrags ist nach den Worten der Behörde unter anderem, «das Entstehen von Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen». Wer während einer Sperre dort spielt, verliert den Schutz, den er sich selbst verschafft hat oder den jemand für ihn beantragt hat. Wir erklären deshalb auf dieser Seite keinen solchen Weg und verlinken keinen Anbieter.
Wenn der Wunsch zu spielen gerade stärker ist als die Geduld, bis die Mindestdauer abgelaufen ist, dann ist das ein Signal, das Sie ernst nehmen sollten. Ein Gespräch mit der Beratung unter 0800 1 372 700 kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Häufige Missverständnisse — und was tatsächlich gilt
Rund um die OASIS-Sperre halten sich einige Annahmen, die in der Praxis zu verlorener Zeit oder zu einem unwirksamen Antrag führen. Die folgende Tabelle stellt sie den Aussagen der Behörde gegenüber.
| Verbreitete Annahme | Was das RP Darmstadt sagt |
|---|---|
| «Nach der gewählten Zeit ist die Sperre vorbei.» | Nein. Die gewählte Dauer ist die Mindestdauer; ohne Antrag endet die Sperre nicht. |
| «Ich schicke den Antrag schon vorher, dann ist er pünktlich durch.» | Ein Antrag vor Ablauf der Mindestdauer ist unwirksam und muss danach erneut gestellt werden. |
| «Ich kann auch nur zwei Monate wählen.» | Die Mindestdauer einer Selbstsperre liegt bei mindestens drei Monaten; zwei Monate werden auf drei angehoben. |
| «Die Fremdsperre kann ich früher aufheben lassen, ich habe sie ja nicht beantragt.» | Fremdsperren haben immer die Mindestdauer eines Jahres. |
| «Ich wende mich an den Anbieter, bei dem ich mich gesperrt habe.» | Die Aufhebung ist beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. |
| «Der Führerschein reicht als Ausweis.» | Ausdrücklich nein: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass. |
| «Über die DSGVO kann ich die Sperre löschen lassen.» | Nein, die Aufhebung ist nur nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 möglich. |
| «Die Sperre steht in meiner Schufa.» | Nein, die Daten werden nicht an andere Auskunftssysteme weitergegeben. |
| «Nach dem Panik-Button muss ich einen Antrag stellen.» | Nein, die 24-Stunden-Sperre endet ohne Antrag. |
Keine dieser Klarstellungen ist unsere Auslegung. Jede Zeile steht so oder fast wörtlich auf den Seiten des RP Darmstadt. Im Zweifel hat die Behörde als zuständige Stelle das letzte Wort.
Hilfe und Verantwortung
Eine Spielersperre aufzuheben ist ein legitimer Schritt, und das Verfahren dafür ist bewusst einfach gehalten: ein unterschriebener Antrag, eine Ausweiskopie, eine abgelaufene Frist. Die Einfachheit ist allerdings kein Hinweis darauf, dass die Entscheidung leicht sein sollte. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Die Sperre schützt Sie so lange weiter, bis Sie selbst einen wirksamen Antrag stellen.
Wenn Sie nach der Aufhebung merken, dass das Spielen wieder mehr Raum einnimmt als geplant, können Sie jederzeit erneut eine Sperre eintragen lassen, beim Anbieter oder direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Den Panik-Button für eine 24-Stunden-Pause finden Sie bei lizenzierten Anbietern von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen.
Kostenlose und anonyme Beratung der BZgA: 0800 1 372 700 · check-dein-spiel.de · Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt (18+).
